Jetzt Anspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG nutzen!

Betriebsratsmitglieder haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an Schulungen, wenn diese für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind.

Ob Grundlagenseminar oder Spezialthema: Wenn der Betriebsrat ordnungsgemäß beschließt und die Erforderlichkeit besteht, trägt der Arbeitgeber sowohl die Kosten als auch die Freistellung.
 

Mein Angebot für Interessenvertretungen

Ich unterstütze euch bei:

der bedarfsgerechten Auswahl passender Schulungsinhalte

der rechtssicheren Beschlussfassung und Anmeldung

Inhouse-Seminaren, die sich an den Themen eures Betriebs orientieren

maßgeschneiderter Qualifizierung – verständlich, praxisnah, rechtlich fundiert


 

Kollektiver Anspruch & Erforderlichkeit 

Schulungsanspruch ist kollektiv, also Gremium-Anspruch – nicht individuell jedem Mitglied.  

Erforderlich ist die Schulung, wenn sie für aktuelle oder absehbare Aufgaben nötig ist.
 

Grundlagenschulungen benötigen keine genaue Begründung für neue Mitglieder.

Spezialschulungen müssen Anlass und Bedarf belegen

Quelle:

https://testphase.rechtsinformationen.bund.de/case-law/KARE600033016

https://www.haufe.de/id/beitrag/betriebsrat-bat-631-erforderliche-betriebsratsschulung-HI1424091.html

Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglied kurz vor Ablauf der Amtszeit – Erforderlichkeit

Quelle:  

https://lexetius.com/2008,2687

 

 

 

 

 


 


 

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