Meine Inhouse-Schulungen richten sich gezielt an Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen – ebenso wie an Arbeitgeber, die ihre Mitbestimmungspflichten kennen und die Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen konstruktiv gestalten möchten.
Schwerpunkte meiner Schulungen sind unter anderem:
Beteiligungsrechte im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts
Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratssitzungen
Mitbestimmung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Umgang mit Konflikten: Prävention, Moderation und Lösungsfindung
Beteiligungsverfahren bis zur Einigungsstelle
Ihre Vorteile:
Maßgeschneiderte Inhalte abgestimmt auf Ihre betriebliche Situation
Praktische Fallbeispiele und aktuelles Know-how
Raum für individuelle Fragestellungen
Durchführung vor Ort oder digital – flexibel und effektiv
Für Arbeitgeber biete ich darüber hinaus spezielle Seminare an, in denen betriebliche Führungskräfte ein besseres Verständnis für die Aufgaben und Rechte der Betriebsräte erhalten – mit dem Ziel, Spannungen zu vermeiden und rechtssichere, tragfähige Lösungen gemeinsam zu entwickeln.

Die rechtliche Verpflichtung zur Schulung von Betriebsratsmitgliedern ist im § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert. Dort heißt es:
„Die Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art der Aufgaben des Betriebsrats für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich ist, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen zu besuchen.“
Meine Inhouse-Schulungen richten sich gezielt an Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen – ebenso wie an Arbeitgeber, die ihre Mitbestimmungspflichten kennen und die Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen konstruktiv gestalten möchten.
Schwerpunkte meiner Schulungen sind unter anderem:
Beteiligungsrechte im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts
Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratssitzungen
Mitbestimmung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Umgang mit Konflikten: Prävention, Moderation und Lösungsfindung
Beteiligungsverfahren bis zur Einigungsstelle
Ihre Vorteile:
Maßgeschneiderte Inhalte abgestimmt auf Ihre betriebliche Situation
Praktische Fallbeispiele und aktuelles Know-how
Raum für individuelle Fragestellungen
Durchführung vor Ort oder digital – flexibel und effektiv
Für Arbeitgeber biete ich darüber hinaus spezielle Seminare an, in denen betriebliche Führungskräfte ein besseres Verständnis für die Aufgaben und Rechte der Betriebsräte erhalten – mit dem Ziel, Spannungen zu vermeiden und rechtssichere, tragfähige Lösungen gemeinsam zu entwickeln.

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